Lieber QENTA Kunde!
Zur Erfüllung der Bestimmungen der DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) haben wir für Sie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisiert wird. Formulierungsvorschläge (incl. HTML-Version zum Einfügen) finden Sie unten auf dieser Seite.
Gemäß Art. 13 DSGVO, besteht die Verpflichtung gegenüber den Kunden Angaben zur Weitergabe von Daten an Dritte zu machen. Dies betrifft auch die QENTA Payment CEE GmbH, da wir als Payment Service Provider (PSP-Dienstleister) Zahlungsdaten weiterverarbeiten und Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO sind. Hierzu sollte auch die Angabe erfolgen, dass für die Auftragsverarbeitung im Bereich der Payment Service Provider Dienstleistungen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen wurde.
Dies kann in der Regel in Ihrer Datenschutzerklärung erfolgen, etwa unter dem Punkt „Weitergabe der Daten an Dritte“, „Auftragsverarbeitung“ oder „Zahlungsinformationen“. Um Ihnen die Aktualisierung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir Ihnen die folgenden Formulierungsvorschläge vorbereitet. Die HTML-Vorlage zum Kopieren und Einfügen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Auftragsverarbeitung / Weitergabe der Daten an Dritte / Zahlungsinformationen
Im Rahmen des Zahlungsprozesses werden Ihre Daten auch zur Abwicklung der Zahlung an als Dienstleister tätige Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister / Zahlungsanbieter) weitergegeben. Als Payment-Service-Provider ist dazu tätig: QENTA Payment CEE GmbH, Reininghausstraße 10, 8020 Graz. Mit der QENTA Payment CEE GmbH besteht eine DSGVO konforme Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Auftragsverarbeitung / Weitergabe der Daten an Dritte / Zahlungsinformationen
Im Rahmen des Zahlungsprozesses werden Ihre Daten auch zur Abwicklung der Zahlung an als Dienstleister tätige Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister / Zahlungsanbieter) weitergegeben. Als Payment-Service-Provider ist dazu tätig: QENTA Payment CEE GmbH, Reininghaustraße 10, 8020 Graz. Mit der QENTA Payment CEE GmbH besteht eine DSGVO konforme Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.